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Facebook ist nicht dein Wohnzimmer – Kündigung wegen Beleidigung rechtens

Facebook KündigungDie Kommunikation mit Freunden und Bekannten wird heutzutage immer mehr auf das Internet übertragen. Gerade unter Freunden ist es normalerweise üblich, dass man einmal so richtig Dampf ablassen kann. Wer sich im privaten Umfeld über seinen Arbeitgeber beschwert oder ihn vor seinen Freunden beleidigt hat nichts zu befürchten, denn das private Wort ist in unserem Rechtssystem besonders geschützt.

Die Frage ist jedoch, ob Facebook-Freunde auch zu diesem privaten Raum dazu gehören. Im aktuellen Fall ging es um einen Angestellten, der seinen Arbeitgeber auf seiner Facebook-Pinnwand, die nur für seine Freunde sichtbar ist, auf das übelste beschimpft und beleidigt hatte. Aufgrund der Profileinstellungen konnten diese Beleidigungen also nur die digitalen Freunde sehen, Suchmaschinen und externe Betrachter waren ausgeschlossen. Also eigentlich ein klarer Fall von privaten Äußerungen, oder?

Das Arbeitsgericht in Hagen (AZ 3 Ca 2597/11) sieht das anders. Die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung ist rechtswirksam. Die digitale Welt gilt also nicht unbedingt als privater Raum. Da im Facebook-Freundeskreis des Klägers auch 36 Arbeitskollegen sind, die diese Beleidigungen hätten lesen können, zieht das Gericht einen Vergleich mit einem firmeneigenen schwarzen Brett, an welchem der Vorgesetzte beleidigt und angeprangert wurde:

Die Kundgabe der beleidigenden Äußerungen ist quasi betriebsöffentlich, vergleichbar einem Aushang am “Schwarzen Brett” im Betrieb erfolgt, da von den 70 “Freunden” des Klägers bei Facebook, die unmittelbar Zugriff auf seine Pinnwand hatten, 36 zum Zeitpunkt der getätigten Äußerung bei der Beklagten beschäftigt waren […]

Dies zeigt, dass Äußerungen auf Facebook nicht als private Äußerungen zählen müssen, nämlich immer dann nicht, wenn eine nicht unerhebliche Anzahl Betroffener diese Äußerungen mitlesen kann. Die Kündigung ist also hinzunehmen.

Fazit:
Das Internet ist und bleibt ein weitestgehend öffentlicher Raum, in welchem stets mit Bedacht seine Wörter gewählt werden müssen. Private Emails oder private Nachrichten auf Facebook sind von diesem Urteil jedoch ausgenommen.

 

12 Antworten

  1. Patrick

    Man sollte einfach aufpassen, was man im Internet schreibt und auf seine Wortwahl achten.
    Was im Internet steht und verbreitet wurde, lässt sich nicht mehr so einfach entfernen.

  2. Kirsten

    Ja viele User vergessen vor dem PC, dass hinter den anderen Nicknames auch Menschen sitzen.

  3. Ich danke Ihnen für diesen interessanten Artikel. Vor allem begeisterte Jungmenschen vergessen immer wieder dass auch im Internet Beleidigung eine Straftat ist. Man ist nicht komplett anonym selbst wenn man einen Nicknamen nutzt.

  4. Interessanter Artikel. Bin genau der selben Meinung. Es sollte auch viel mehr Admins geben, die solche Kommentare direkt heraus moderieren.

  5. Ich danke Ihnen für den guten Artikel. Man sollte im Internet immer einen ordentlichen Umgangston wählen, wie eben im echten Leben auch. Es gibt leider immer wieder Menschen die sich im Internet im Ton vergreifen.

  6. You can clear the floor of seats, or group the audience close in around a central happening. So, it is really cool.

  7. Gerade Facebook sammelt ja alle Daten, da sollte man schon aufpassen mit welchem Umgangston man dort schreibt, nicht dass man es anschließend bereut.

  8. Ich habe meine Kinder auch sensibilisiert für das Thema! Es ist wichtig zu wissen, das man im Internet nicht alles machen kann was man will, nur weil es “online” passiert und das es dadurch keine Konsequenzen haben könne. Eine Beleidigung kann im Internet genauso strafrechtliche Konsequenzen haben.

  9. Ja so ist das eben im Internet.

  10. I am curious about, how many people still use Facebook? I agree, that this social network is undoubtedly very nice, but I know, that most of people use Instagram now.

  11. Guter Beitrag! Soziale Medien sollten noch stärker kontrolliert werden.

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