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Unternehmer haften im Email-Marketing auch für Hackerangriffe

Online-Marketing: Abmahnung im Email-Marketing für Spam-Emails DritterE-Mail Marketing ist eine wichtige Disziplin des Online-Marketing, jedoch gibt es bekanntermaßen auch einige Einschränkungen. Es dürfen nur Emails versand werden dessen Empfänger sich mit Hilfe des Doble-Opt-In Verfahrens ausdrücklich im Email-Verteiler angemeldet hat. Alles andere sehen nicht nur Online-Marketing Experten und Online-Marketing Agenturen als “schmutzige” Online-Marketing Strategien und Konzepte an, sondern ist sogar strafbar. Eine Abmahnung droht. Soweit, so klar.

 

Und wenn der Unternehmer nichts vom Spam wusste?

Das Landgericht Berlin hat nun entschieden, dass Unternehmer auch haftbar gemacht werden könne, wenn sie von den versandten Emails gar nichts wussten (15 S 1/11). Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen, welches einer Spam-Attacke ausgesetzt wurde. Innerhalb von 72 Stunden wurden knapp 200.000 Spam-Emails verschickt. Das Gericht geht in diesem Fall davon aus, dass der Unternehmer bei entsprechender Sorgfalt von den Sicherheitslücken hätte wissen müssen und sie hätte beheben können. Der Unterlassungsanspruch bezieht sich nicht auf eine konkrete Domain oder Email-Adresse:

“Entgegen der von den Verfügungsbeklagten vertretenen Ansicht sind sie auch für den rechtsverletzenden Eingriff vom 20. Dezember 2010 verantwortlich. Soweit sie geltend machen, der Versand der unverlangten e-Mail an den Verfügungskläger habe auf einem “Hackerangriff”beruht, so dass sie für den Verstoß nicht verantwortlich seien, kann dem nicht gefolgt werden. Zunächst ist von ihnen nicht plausibel dargelegt, weshalb ein unbefugter Dritter am 18. und 19. Dezember 2010 neun neue Kundenkonten auf www.mysportbrands.de erstellt und von dort aus innerhalb von 72 Stunden mittels der Einladungsfunktion von diesen Konten über 188.000 e-Mails an offensichtlich willkürlich ausgewählte Empfänger verschickt haben sollte. Ein irgendwie geartetes Interesse eines unbeteiligten Dritten – sei es wirtschaftlicher oder persönlicher Natur – an einer entsprechenden Handlung ist nicht erkennbar.

Letztlich spricht das nachfolgende Verhalten der Verfügungsbeklagten zu 1. gegen die Glaubhaftigkeit der vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen. Denn der Verfügungskläger hat seinerseits zwei eidesstattliche Versicherungen von unbeteiligten Dritten vorgelegt, denen die Antragsgegnerin zu 1. über eine PROeSOLUTIONS AG unverlangte e-Mail-Werbung zugesandt haben soll. Zu diesem neuen Sachvortrag haben sich die Verfügungsbeklagten nicht erklärt, so dass dieser gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt. Das nunmehrige Verhalten der Verfügungsbeklagten nährt erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der eidesstattlichen Versicherung im Hinblick auf den Vorfall aus dem Dezember 2010.”

Das komplette Urteil: LG Berlin: Spammer mit Joe-Job-Argument durchgefallen

 

“Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”

Dieser alte Lehrsatz findet im wahren Leben ebenso Anwendung wie im Online-Marketing. Jeder Unternehmer ist diesem Urteil zufolge verantwortlich für seine Email-Server. Er hat sie mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu schützen. Der Unternehmer kann aber auch bei entsprechenden Vergehen seiner Online-Marketing Agentur in Haftung genommen worden, da die Online-Marketing Agentur im Namen des Unternehmers handelt.

Es wird also generell nicht leichter als Unternehmer sich abmahnsicher durch die Online-Marketing Welt zu wurschteln…

 

3 Antworten

  1. Dass das Unternehmen auf haften muss wenn es einem Spam-Angriff unterlag finde ich so nicht in Ordnung. Natürlich kann sowas oft auf die schlechte Sorgfalt des Unternehmens in Hinsicht auf Spamabwehr geschoben werden, jedoch gibt es auch genügend Fälle bei denen man sowas nicht einfach in eine Schublade schieben kann.

  2. Gut zu wissen!
    Finde es nicht ganz fair denn man kann sich nicht vollkommen absichern…

    Achja und ganz nebenbei du hast “Stunden” vergessen bei “Innerhalb von 72 wurden knapp 200.000 Spam-Emails verschickt”

    Gruß Julian

  3. Hallo, auch wenn die Rechtslage so anscheinend ist, so halte ich sie persönlich für falsch. Denn sichere Systeme gibt es nun einmal nicht. Das ist einfach die Realität. Ganz gleich, ob es sich um speziellen Spam oder um herkömmlichen Spam handelt, der evtl. durch ein gekapertes System verschickt wird. Daher ist nicht gerade sinnvoll, dass ein Unternehmen bei einem Spam-Angriff zur Verantwortung gezogen wird.

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